21. Januar 2020 –
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entscheiden, dass Knöllchen in Hessen nicht von privaten Dienstleistern, sondern nur von der Polizei ausgestellt werden dürfen. Mehr als 700.000 in Hessen ausgestellte Strafzettel könnten deshalb ungültig sein. Wie ist die Situation in Niedersachsen? Hier erfahrt ihr es.
In Hessen dürfen privaten Dienstleister keine Strafzettel ausstellen und nicht zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Kommunen dürfen private Unternehmen dementsprechend nicht dafür beschäftigen.
Strafzettel verteilen oder Falschparker aufschreiben seien laut OLG Tätigkeiten, die nur städtische Bedienstete ausführen dürfen.
Betrifft das Urteil aus Frankfurt auch in Niedersachsen ausgestellte Strafzettel?
Nein, das in Frankfurt gefällte Urteil betrifft keine in Niedersachsen ausgestellten Strafzettel. Privatunternehmen sind in Niedersachsen im öffentlichen Raum nicht dazu befugt, Strafzettel auszustellen.
Wer darf in Niedersachsen Strafzettel ausstellen?
In Niedersachsen dürfen Strafzettel im öffentlichen Raum nur von der Polizei ausgestellt werden. Dementsprechend sind in Niedersachsen ausgestellte Strafzettel nicht vom Urteil des OLG Frankfurts betroffen.
Ausnahmen Kundenparkplätze
Auf Privatgrundstücken wie Supermärkten dürfen private Unternehmen Strafzettel verteilen. Das entscheid der Bundesgerichtshof 2012 in einem Urteil. Personen, die ihr Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz (z.B. Supermarktparkplatz) abstellen, schließen einen Vertrag mit dem Besitzer des Grundstücks ab und akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn die Parkplatzbeschilderung eindeutig ist.
Auf den Parkplätzen muss gekennzeichnet sein, welche Verstöße etwas kosten, bspw. wenn keine Parkscheibe oder kein Parkschein ausgelegt sind oder die Parkdauer überschritten wird.
Verstoßen Parkende dagegen, dürfen private Unternhemen, die vom Parkplatzbesitzer beschäftigt werden, Strafzettel ausstellen.