14. Februar 2020 –
Starke Stürme sorgen vielerorts für umgeknickte Bäume. Aber wenn es dann einmal zum Schaden gekommen ist, zahlt das dann überhaupt die Versicherung?
Als Faustregel gilt: Schäden, die am Haus (Dach, Fenster, Keller) entstanden sind, können ein Fall für die Wohngebäudeversicherung sein. Sind Schäden an Gegenständen im Haus aufgetreten, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und herausgetragen werden könnten, also am Hausrat, wären ein Fall für die Hausratversicherung.
Für Sturmschäden haften beispielsweise Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen.
Grundsätzlich gilt: Ersetzt werden Sturmschäden in der Regel erst ab Windstärke 8 – also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Bedeutet: Schäden direkt am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder Scheiben werden in der Regel sogar in voller Höhe erstattet.
Wenn der Sturm Ziegel und Dachpappe hat mitgehen lassen, muss laut Verbraucherzentrale oftmals die einzelne Windstärke nicht einzeln nachgewiesen werden. Laut Versicherungsbedingungen reicht es meistens aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat.
Wichtig ist: Schnell reagieren, denn häufig müssen Versicherte laut Vertrag die Schäden unverzüglich melden. Am besten macht ihr das schriftlich per Einschreiben, damit dokumentiert ist, wann ihr den Schaden gemeldet habt. Als erste Maßnahme reicht es aber auch aus, anzurufen oder eine E-Mail zu schicken. Falls es bei euch zu Schäden gekommen ist, macht auf jeden Fall Fotos und eine genaue Aufstellung, was kaputt gegangen ist.
Wichtig auch: Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Das heißt: Beschädigte Gegenstände nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgen. Allerdings müssen mögliche Gefahrenquellen beseitigt und abgesichert werden, sodass kein weitere Schaden entsteht. Das bedeutet: Wenn der Keller mit Wasser vollgelaufen ist, solltet ihr es abschöpfen oder wenn Ziegel vom Dach geweht wurden, solltet ihr die entsprechenden Stellen notdürftig abdichten.
Foto: picture alliance/dpa
22. Februar 2024 – Lea Biskup
Windstärken und was sie bedeuten
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