Im Januar steht üblicherweise für viele von uns die Entsorgung des Weihnachtsbaums an. Worauf ihr achten müsst, damit euer Baum mitgenommen wird, erfahrt ihr hier.
Weihnachten und Silvester sind vorbei und mit dem 6. Januar (Heilige Drei Könige) heißt es für viele Weihnachtsbäume: Auf Wiedersehen. Doch worauf ist bei der Entsorgung zu achten?
Diese Vorbereitungen sind nötig
- Schmückt euren Tannenbaum vollkommen ab. Ebenfalls muss er frei von Lametta und Kunstschnee sein.
- Überprüft die Größe eures Baumes, denn die Entsorgungsbetriebe der einzelnen Landkreise haben unterschiedliche Maßangaben, die euer Tannenbaum nicht überschreiten darf, damit er in die Müllfahrzeuge passt. Zum Beispiel darf euer Tannenbaum im Landkreis Goslar nur eine maximale Größe von einem Meter haben, um von den dortigen Entsorgungsbetrieben mitgenommen zu werden. In Hannover hingegen werden Weihnachtsbäume bis zu einer Länge von 1,50 m und einer Stammdicke von max. 15 cm mitgenommen. Größere Bäume müssen auf diese Maße gekürzt werden.
- Optimal wäre es, wenn ihr die Äste des Baumes bündelt.
- Bindet den Baum nicht fest, z.B. am Gartenzaun o.ä.
Abholung oder Selbstentsorgung?
In den meisten Gemeinden und Städten werden die Tannenbäume bis Mitte Januar von Entsorgungsbetrieben, Ortsfeuerwehren oder Kirchengruppen abgeholt. Meistens reicht es, wenn ihr euren Tannenbaum am Entsorgungstag bis 6 Uhr Morgens am Straßenrand bereit legt. Die genauen Abholtermine erfahrt ihr bei eurer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ihr könnt euren Tannenbaum auch selbst entsorgen, indem ihr ihn an den entsprechenden Wertstoffannahmestellen eurer Stadt oder Gemeinde abgebt. Achtet auch hier auf die möglichen Abgabezeiten, die von Wertstoffhof zu Wertstoffhof variieren können. Während ihr euren Weihnachtsbaum in Celle bis zum 28.02.24 kostenfrei in den dortigen Entsorgungsanlagen anliefern könnt, ist dies in der Stadt Oldenburg zum Beispiel nur bis 10. Januar 2024 möglich.
Es ist übrigens verboten, die Weihnachtstannen illegal zu entsorgen. Legt ihr die Tannen im Wald ab, droht euch ein Bußgeld in Höhe von 40 bis 100 Euro. Bei mehreren Tannen droht euch sogar ein Bußgeld von 100 bis 500 Euro.