Ab April angeleint
Leinenzwang in Niedersachsen
Vom 1. April bis 15. Juli gilt in Niedersachsen die Leinenpflicht für Vierbeiner. Grund dafür ist die Brut- und Setzzeit. Wir schlüsseln für euch auf, in welchen Bereichen die Leinenpflicht gilt und wo ihr eure Hunde noch ohne Leine laufen lassen könnt.
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Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in Niedersachsen die generelle Leinenpflicht in der "allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit" in Niedersachsen, wie es im Gesetz heißt. Hintergrund ist also der Schutz von Wild und Vögeln zur Brutzeit. Hasen oder Schwarzwild haben Anfang April bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind Weibchen hochtragend. Am Boden brütende Vogelarten wie Enten, Gänse, Fasane, Lerchen und mehr beginnen gerade mit dem Brüten.
Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, kann mit einer Geldstraße von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Die Leinenpflicht gilt (pauschal gesagt) nicht in den Ortschaften, aber auf freien Flächen und in Wäldern. Also überall da, wo Tiere ihre Jungen aufziehen. Der Begriff "freie Landschaft" taucht hier immer wieder auf. Damit sind folgende Flächen gemeint:
- Waldflächen
- Wiesen (auch innerhalb von Ortschaften)
- Wege zwischen Wald- und Wiesenflächen
- Gewässer
Hunde müsst ihr also auch beim Baden an die Leine nehmen. In Naturschutzgebieten besteht größtenteils eine ganzjährige Leinenpflicht.
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Hier dürft ihr eure Hunde ohne Leine laufen lassen
Um es mal bildlich auszudrücken: nicht freie Flächen sind prinzipiell all die Flächen, wo ihr nicht mit einer Frisbee spielen könntet, oder private Flächen. Dazu gehören:
- Straßen und Wege des öffentlichen Verkehrs
- Gebäude
- Gärten
- Hofflächen
- Gartenbauflächen (wie Baumschulen und Obstplantagen)
- Parkanlagen (innerorts), die zu bebauten Anlagen gehören und zum „dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind“
Gerade Gärten und Hofflächen sollten euch gehören. Wenn ihr Mieter seid, sprecht vorher am besten mit eurem Vermieter oder schaut im Mietvertrag nach, um Ärger aus dem Weg zu gehen.
So komplett in schwarz und weiß lässt sich die Anleinpflicht aber nicht unterteilen. Denn abweichend von der landesweiten Regelung, kann jede Gemeinde und jeder Bezirk eigene Vorschriften erlassen und die Anleinpflicht ausweiten. Entweder um Tierfamilien weiter zu schützen oder auch zum Schutz von "Erholungssuchenden", die sich auf Liegewiesen, Spielplätzen und Sportanlagen von Hunden gestört fühlen könnten.
Innerhalb Niedersachsens gibt es da einige Unterschiede. In Hannover müssen Hunde in bestimmten Bereichen wie Fußgängerzonen in der Innenstadt, dem Stadtbezirk Mitte und auf allen öffentlichen Anlagen oder Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmittel angeleint werden. In Braunschweig gilt eine Anleinpflicht auf gewissen Park- und Friedhofsanlagen, wie dem Museumspark, auf dem Löwenwall oder auf dem Martinifriedhof. Dazu kommen Naturschutzgebiete wie Lammer Holz, Riddagshausen und Braunschweiger Okeraue. Im Gegensatz dazu herrscht in Osnabrück eine ganzjährige Leinenpflicht in Wäldern und nicht nur zur gut dreimonatigen Brutzeit. Das gilt auch für Waldgebiete in der Stadt, die Innenstadt sowie den Bürgerpark. Und in Gifhorn gibt es einen Anleinzwang auf rund 70% der Flächen.
Ausnahmen der generellen Leinenpflicht
- Rettungshunde
- Blindenhunde
- Hütehunde
- zur Jagd ausgebildete Hunde
- Hunde der Polizei, sowie vom Bundesgrenzschutz und Zoll
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Strafen und Konsequenzen bei unangeleinten Hunden
Da werden einige mit den Ohren schlackern: wer seinen Hund unerlaubt ohne Leine laufen lässt, riskiert Strafen bis zu 5.000 Euro. Wenn eure Hunde während der allgemeinen Leinenpflicht streunen oder wildern, ist das eine Ordnungswidrigkeit, wenn ihr vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Die Höhe des Bußgeldes ergibt sich daraus, was passiert ist, was euch vorgeworfen wird und auch wie viel ihr so verdient.
Auch wenn es keine gesetzlich geregelte Leinen-Länge gibt, werdet ihr auch zur Verantwortung gezogen, wenn eure Hunde mit Leine wildern. Im Ernstfall haben Jäger in Niedersachen das Recht, wildernde Hunde zu töten, wenn sich der Halter nicht auftreiben lässt.
Keine allgemeine Maulkorbpflicht in Niedersachsen
Anders als beim Leinenzwang, gibt es in Niedersachsen keine landesweite Maulkorbpflicht. Aber jede Gemeinde und Kommune darf das selbst entscheiden. In Hannover zum Beispiel müssen Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen.