05. Oktober 2018 –

Handelskammer warnt vor Betrug

Derzeit warnen die Industrie- und Handelskammern Niedersachsen vor einer neuen Betrugsmasche. Gerade auf kleine und mittelständische Unternehmen, sollen es die Betrüger abgesehen haben.

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Foto: picture alliance / dpa

Die Masche ist einfach: Per Fax wird den Unternehmen ein zweiseitiges Formular zur „Erfassung von Gewerbebetrieben zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ zugeschickt. Als Absender wird die DAZ Datenschutz Zentrale in Oranienburg genannt, die es jedoch gar nicht gibt. Mit einer Frist zum 09. Oktober 2018 werden die Firmen dazu aufgerufen, sensible Firmendaten auf dem Formular anzugeben und dieses dann unterschrieben zurückzuschicken. Tatsächlich wird mit der Unterzeichnung ein dreijähriger Vertrag geschlossen, sodass eine jährliche Zahlung von 498€ fällig wird. Als Vertragsleistung verspricht das Formular das "Leistungspaket Basisdatenschutz" mit Informationsmaterial, ausgefüllten Mustern und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO.

Die IHK empfiehlt, sich jedes Formular und jede Rechnung immer genau durchzulesen und besonders das Kleingedruckte zu beachten. Sollte sich ein Betrugsverdacht äußern, sollte man sich an die IHK oder an den dazugehörigen Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) wenden.

Was tun, wenn man das Formular bereits unterschrieben hat?

Wer schon ein unterschriebenes Formular an die DAZ Datenschutz Zentrale in Oranienburg zurückgeschickt hat, kann den geschlossenen Vertrag anfechten.

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