26. April 2023 –
Balkonkraftwerke sind aktuell in aller Munde und werden mittlerweile sogar im Supermarkt angeboten. Worauf ihr bei der Installation achten müsst oder ob sich die Mini-Kraftwerke auch für euch lohnen, erklärt René Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Aktuell begegnen sie uns immer öfter, sogar in Supermarkt-Prospekten: Balkonkraftwerke. Die Solarmodule soll man ganz einfach an den heimischen Balkon klemmen und so Strom und Geld sparen können.
Die Installation von Balkonkraftwerken hat in Niedersachsen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Im Jahr 2022 wurden rund 7500 der kleinen Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 5500 Kilowatt aufgebaut, wie die zuständige Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen mitteilte. Zum Vergleich: In 2019 waren es noch 23 Anlagen mit zusammen 18 Kilowatt.
Wir haben mit René Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale Niedersachsen über die Mini-Kraftwerke gesprochen. Unter anderem haben wir ihm folgende Fragen gestellt:
Kann ich als Mieter eine Anlage an meinen Balkon installieren? Und muss ich deswegen vorher mit meinem Vermieter sprechen?
Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich dazu, mit dem Vermieter in den Austausch zu gehen. Der Vermieter kann die Anbringung einer Balkon-Anlage grundsätzlich nicht verwehren. Wenn sich die Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet, ist es wichtig, den Vermieter darauf anzusprechen, ob eventuell schon entsprechende Beschlüsse durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen worden sind, ob Balkonkraftwerke installiert werden dürfen oder nicht. Ein entsprechender Beschluss würde z.B. die Installation eines Kraftwerks verhindern.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitze?
Hier ist die gesetzliche Regelung im Moment noch so: Wenn die Eigentümergemeinschaft sagt, sie möchte keine entsprechenden Photovoltaik-Anlagen am Haus haben, dann kann sie dies durch einen entsprechenden Beschluss in der Eigentümerversammlung auch versagen. Dies soll jedoch künftig durch die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung geändert werden.
Muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?
Im Moment ist es so, dass das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden soll. Das funktioniert relativ einfach über Formulare. Dieser Prozess soll aber vereinfacht werden, sodass nur noch die Anmeldung im Marktstammdatenregister vorgenommen werden soll. Darauf haben dann auch die Netzbetreiber Zugriff und sie können sehen, ob ein neues Balkonkraftwerk angemeldet worden ist.
Welche Geräte ein Balkonkraftwerk in eurer Wohnung mit Energie versorgen kann, wann sich die Solarmodule amortisiert haben und für wen sich ein Balkonkraftwerk lohnt - diese und weitere Fragen werden von René Zietlow-Zahl im Interview beantwortet.
Foto: picture alliance/dpa
24.04.2023
Balkon-Kraftwerke
René Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale Niedersachsen