03. Juni 2020 –

Urlaubsplanung

Aufhebung der Reisewarnung - Das bedeutet es für euren Urlaub

Ab 15. Juni sollen Urlaube in 31 europäischen Ländern wieder möglich sein. Außenminister Heiko Maas (SPD) hat heute (03. Juni) die seit März ausgesprochenen Reisewarnungen aufgehoben. Was das für euren bereits vor der Coronakrise gebuchten Urlaub bedeutet, erfahrt ihr hier.

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Foto: picture alliance/dpa

Ab dem 15. Juni will die Bundesregierung die Reisewarnungen aufheben und durch Reisehinweise ersetzen, sofern die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie dies zulässt. Aktuell gelten die Reisewarnungen bis zum 14. Juni 2020.

Aktuelle Reisewarnungen und -hinweise findet ihr auf der Seite des Auswärtigen Amts. >>>

Wir haben mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gesprochen, was es für euren bereits gebuchten Urlaub bedeutet, wenn die Reisewarnung ab dem 15. Juni aufgehoben wird und welche Möglichkeiten der Rückerstattung ihr habt.

Welche Rückerstattungsmöglichkeiten habe ich, wenn der von mir gebuchte Urlaub aufgrund von Corona nicht so stattfinden kann, wie ich ihn gebucht habe?

Wenn Teile einer gebuchten Pauschalreise nicht stattfinden können, handelt es sich um einen Reisemangel, der zur Preisminderung berechtigt. Zur Höhe bietet z. B. die ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln eine Orientierungshilfe. Wird die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach einer Fristsetzung auch kündigen. Hierbei kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.

Welche Möglichkeiten der Rückerstattung habe ich, wenn ich meinen Urlaub nicht antreten möchte, weil ich zu einer der Risikogruppen zähle bzw. Angst habe wegen Corona zu verreisen?

Eine formelle Reisewarnung ist zur Annahme von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die eine Reise erheblich beeinträchtigen und daher zum kostenfreien Rücktrittt vom Pauschalreisevertrag berechtigen, nicht erforderlich. Auch wenn das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen von Reisen in ein bestimmtes Gebiet abrät, ist nach unserer Ansicht eine kostenfreier Rücktritt möglich.

Liegen außergewöhnliche Umstände, die die Reise erheblich beeinträchtigen nicht vor und wollen Sie die Reise wegen einer Erkrankung oder aus Angst vor einer Infektion nicht antreten, fällt dies in den Risikobereich, den Sie tragen müssen. Dann ist ein Rücktritt vom Reisevertrag nur gegen ein Stornoentgelt möglich. Individuell gebuchte Flüge brauchen nur dann nicht bezahlt zu werden, wenn sie nicht stattfinden oder ein Einreiseverbot für den Fluggast besteht.

Wer kommt für die Zusatzkosten auf, wenn ich in meinem Hotel wegen eines Coronafalls in Quarantäne und ggfs. länger vor Ort bleiben muss als ich gebucht habe?

Umfasst eine Pauschalreise die Rückbeförderung und ist diese aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, z. B. wegen behördlich angeordneter Quarantäne, muss der Reiserveranstalter die Kosten für die notwendige Beherbergung des Reisenden für höchstens drei Nächte tragen. Für weitere Übernachtungskosten muss der Reisende aufkommen.

Kann ich Geld zurück erstattet bekommen, wenn ich wegen plötzlich auftretender Quarantänemaßnahmen meinen Urlaub nicht so fortsetzen kann, wie ich möchte?

Können gebuchte Leistungen wegen einer Quarantäne nicht in Anspruch genommen werden, kommt eine Reisepreisminderung in Betracht. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an.

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