21. August 2019 – Lea Biskup
Sommer, Sonne und Temperaturen weit über 30 Grad. Viele Schüler hoffen da schon auf Hitzefrei. Aber wer darf bestimmen, wann es Hitzefrei an der Schule gibt? Hier für euch die Antwort.
Schulen müssen selbst entscheiden
Auch, wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Festgelegte Kriterien wie eine Maximaltemperatur im Klassenraum gibt es nicht. Laut Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums muss jede Schule individuell bestimmen, wann die Schüler Hitzefrei bekommen und wann nicht. Das letzte Wort hat der Schulleiter: Wenn in Niedersachsens Schulen der Unterricht durch die Hitze erheblich beeinträchtigt ist, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter hitzefrei geben - und zwar für einzelne Klassen oder alle Klassen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I. Allerdings ist die Schule in der Aufsichtspflicht, bis die Schüler das Schulgelände verlassen.
Kein Hitzefrei in Grundschulen
In den Grundschulen entfällt die Hitzefrei-Regelung aufgrund der bestehenden "Verlässlichkeit". Das bedeutet, dass die Kinder nicht spontan nach Hause geschickt werden dürfen. Nur nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten dürfen die Kinder nach Hause entlassen werden.
Oberstufenschüler sind von Hitzefrei ausgeschlossen
Klassen der Sekundarstufe 2 (Oberstufe) sind vom Hitzefrei ausgeschlossen. "Sie können stärker eigenständig darauf achten, ob sie aufgrund von Hitze mehr Flüssigkeit zu sich nehmen müssen oder können besser einschätzen, wie lange sie sich in der Sonne aufhalten sollten", sagt eine Pressesprecherin des Ministeriums. Sind die Schüler allerdings aufgrund der Hitze stark beeinträchtigt, so können sie sich freistellen lassen.
Unterricht anpassen
Bei akuter Hitze sollten Lehrer darauf achten, dass sie im Unterricht entsprechend Rücksicht nehmen. Das heißt: Auf Klausuren, Prüfungen oder sportliche Aktivitäten sollte nach Möglichkeit verzichtet werden und eine Unterrichtsstunde kann auch alternativ in den Innenhof, das nahegelegene Waldstück oder ins kühlere Lehrerzimmer verlegt werden.