01. September 2021 –
Bezahlte Werbepartnerschaft - Die Zeiterfassung wurde lange Zeit den Unternehmen überlassen. Mit den bevorstehenden Gesetzesänderungen kann sich eine digitale Stempeluhr als nützlich erweisen.
Die Zeiterfassung war jahrelang nur bedingt geregelt in Deutschland. Unternehmen war es freigestellt, wie sie die Arbeitszeit der Angestellten messen. Ein solches Vorgehen ist für den Arbeitgeber recht bequem, birgt allerdings große Nachteile für den Arbeitnehmer. Pausenzeiten werden nicht immer eingehalten, Überstunden werden nicht richtig dokumentiert und die Höchstgrenzen der festgelegten Arbeitszeit gelten mehr als Orientierung statt als Pflicht.
Mit dem Erlass des Europäischen Gerichtshof von Mai 2019 wird die Arbeitswelt nun auf den Kopf gestellt und Unternehmen in Europa werden dazu angehalten, sich um eine Zeiterfassung der Arbeitszeit zu kümmern.
Das Arbeitszeitgesetz
Die deutschen Arbeitnehmer und -geber sind dem Arbeitszeitgesetz unterworfen. Dieses wurde vom deutschen Gesetzgeber entworfen, um Angestellte vor Willkür und Ausbeutung zu bewahren und klare Regelungen für die Arbeitszeiten vorzugeben. Somit wird den Arbeitgebern nämlich ebenfalls eine gewisse Flexibilität eingeräumt, die zum Erreichen der gesteckten Ziele beiträgt.
Das Arbeitszeitgesetz umfasst folgende Punkte:
- Arbeitsdauer: tägliche Arbeitszeit zuzüglich der vorgeschriebenen Ruhezeiten
- Sonderregelungen: Bedingungen für den Ausgleich der Sonderschichten
- Ruhephasen: gesetzlich verpflichtende Pausenzeiten und Überstunden
- Sonstiges: Verfahrensweise bei Nachtarbeit und Bereitschaftsdiensten
Diese Bestimmungen weichen in manchen Fällen ab; hauptsächlich dann, wenn tarifliche oder betriebsinterne Vereinbarungen greifen. Dies kommt in bestimmten Branchen vor, kann in Schicht- und Verkehrsbetrieben auftreten oder bei Notfall- und Katastrophenfällen der Fall sein.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof EuGH
Die Gesetze zur Arbeitszeit existieren zwar in Deutschland, doch nicht immer halten sich die Unternehmen an die Vorgaben. Rückt ein Projekt näher oder muss ein Großauftrag abgeschlossen werden, gehören Überstunden zur Tagesordnung, die Mittagspause entfällt und die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche wird maßlos überschritten.
Eine Studie der Agentur Compensation Partner deckte beispielsweise auf, dass mehr als 50 Prozent der Angestellten regelmäßig Mehrarbeit leisten: im Durchschnitt 3,03 Stunden pro Woche! Und da eine Zeiterfassung bis 2019 in Deutschland nicht vorgeschrieben war, fehlte schlicht und einfach der Nachweis. Mit dem Gerichtsurteil vom Mai 2019 änderte sich dies allerdings.
Die Gewerkschaft Federación de Comisiones Oberas (CCOO) ist gegen die Deutsche Bank AG, nämlich der "Deutsche Bank SAE" vor Gericht gezogen und wollte eine Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten erwirken. Der Europäische Gerichtshof gab den Klägern recht, weswegen sich die Europäische Union nun um entsprechende Gesetze in den einzelnen Mitgliedstaaten zu kümmern hat.
Der Ausgangspunkt in Deutschland
In Deutschland werden die Unternehmen aktuell ausschließlich dazu angehalten, über Überstunden und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen Buch zu führen. In einigen Fällen - beim Mindestlohngesetz, durch Tarifverträge oder spezielle Betriebsvereinbarungen - können sich weitere Rechtsnormen ergeben.
Bis heute ist der allerdings der Bitte des Europäischen Gerichtshof noch nicht nachgekommen, ein Gesetz zur Dokumentation der Arbeitszeit zu erlassen. Durch die gestiegenen Anforderungen an Arbeitgeber aufgrund der Coronapandemie könnte sich dies allerdings mit dem Amtsantritt des neuen Bundeskanzlers schnell ändern.
Digitale Zeiterfassung - Segen für Arbeitnehmer und -geber
Die Stechuhr war viele Jahrzehnte der tägliche Begleiter der Mitarbeiter. Tagtäglich musste man sich mittels Stempel- oder Magnetkarte an dem Gerät an- und abmelden. Heutzutage gilt diese Form der Zeiterfassung allerdings als antiquiert und überholt. Schließlich existieren mittlerweile verschiedene Arbeitsmodelle und nicht jeder Angestellte verrichtet seine Arbeitszeit automatisch im Unternehmen.
Eine digitale Stempeluhr regelt die Arbeitszeiten online. Das bedeutet, dass man sich mithilfe einer App oder dem Browser, wie beispielsweise von Papershift, in ein Programm zur Zeiterfassung einloggen und die Start- und Endpunkt, sowie Mittagspausen mit nur wenigen Klicks eintragen kann.
Damit wird der Vertrauensarbeitszeit ein Ende gesetzt, die sich durch sehr wenig Transparenz und Fairness auszeichnete. Dank des Stundenkontos der digitalen Zeituhr werden sämtliche Überstunden klar und deutlich gelistet. Auch an die Pausenzeiten wird der Arbeitnehmer erinnert. Ein weiterer Vorteil ist, dass in dem Programm die Urlaubszeiten registriert werden, wodurch Angestellte in Führungspositionen einen guten Überblick über das zur Verfügung stehende Personal besitzen. Darüber hinaus wird der Datenschutz eingehalten.