25. Januar 2021 –
Noch nie war der Weg zur Arbeit kürzer! Immer mehr Niedersachsen arbeiten durch die Coronapandemie von zuhause aus. Oft fallen die Wörter "Homeoffice" und "mobiles Office". Aber wo liegt eigentlich der Unterschied? Und welche Vor- und Nachteile bringen die Varianten mit sich? Wir erklären es euch.
Als Homeoffice wird das Arbeiten an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz (z.B. ein Büro) außerhalb des Betriebs beschrieben – zum Beispiel in der eigenen Wohnung.
Im mobile Office kann wiederum an wechselnden Orten gearbeitet werden. Meist stellt euch hier der Arbeitgeber einen Arbeitslaptop zur Verfügung, sodass ihr die Möglichkeit habt außerhalb des Betriebes zu arbeiten. Wo ihr arbeitet – ob auf der Couch, am Küchentisch oder im Zug – ist beim mobile Office egal. Wichtig ist, dass ihr für eure Kollegen erreichbar seid.
Die grundlegenden Unterschiede
Homeoffice:
Befindet ihr euch im Homeoffice muss euch euer Arbeitgeber fest eingerichtete Arbeitsplätze samt benötigter Arbeitsmittel wie Möbel oder Computer zur Verfügung stellen. Wo sich euer Arbeitsplatz befindet, unterliegt nicht eurer freien Wahl. Dieser muss vorab geprüft und festgelegt werden.
Um sicherzustellen, dass nicht mehr oder weniger als normal gearbeitet wird, muss euer Chef außerdem eine wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer des Homeoffice festlegen.
Damit ihr nicht auf den erhöhten Stromkosten sitzen bleibt, haben Arbeitnehmer teilweise Anspruch auf eine Energiepauschale. Fragt unbedingt bei eurem Arbeitgeber nach!
Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie im Betrieb: Vor allem die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz. Außerdem wird im Arbeitsvertrag festgelegt, ob ihr zu 100% im Homeoffice sein müsst oder auch eine bestimme Anzahl an Tagen in der Firma sein könnt oder müsst.
Mobiles Office:
Ein wesentlicher Unterschied zum Homeoffice ist, dass die Arbeitsstättenverordnung im mobilen Office nicht in Kraft tritt. Der Arbeitgeber übernimmt also keine Haftung für die Sicherheit eures Arbeitsplatzes, egal, ob ihr am heimischen Schreibtisch, im Zug oder am Pool arbeitet.
Trotzdem muss der Arbeitgeber auch im mobilen Office eine Gefährdungsschutzbeurteilung vornehmen und z.B. eure Arbeitsmittel und eure Arbeitszeit auf mögliche Gefährdungen hin prüfen.
Flexibles Arbeiten heißt nämlich nicht, rund um die Uhr tätig zu sein! Denn auch, wenn ihr während einer Bahnfahrt eure E-Mails checkt, gilt das als Arbeitszeit. Wichtig ist, dass euch regelmäßige Pausen zustehen und nach spätestens zehn Stunden Feierabend ist. Arbeitszeitverstöße können im Rahmen des mobilen Office leichter begangen werden.
Weiterführende Links
Wenn ihr weitere Informationen zu diesem Thema haben möchtet, besucht gern folgende Links:
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