04. Januar 2021 –

Fragen und Antworten

FAQ Corona-Impfung

Die nach Weihnachten gestarteten Covid-19-Impfungen sind für viele Menschen ein Lichtblick in düsterer Zeit. Wichtige Antworten und Fragen zur Corona-Impfung findet ihr hier.

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Foto: picture alliance/dpa

Die nach Weihnachten gestarteten Covid-19-Impfungen sind für viele Menschen ein Lichtblick in düsterer Zeit. Zu Anfang werden überwiegend über 80-Jährige und Pflegekräfte den knappen Impfstoff erhalten. Niedersachsen konzentriert sich derzeit auf Alten- und Pflegeheime. Daneben sollen laut Bundesregierung auch Beschäftigte im Gesundheitssektor mit sehr hohem Infektionsrisiko - etwa in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten - geimpft werden.



Wie kann ich einen Impftermin vereinbaren?

Ab dem 28. Januar können Impftermine telefonisch oder online vereinbart werden.

Telefon-Terminvereinbarung: Niedersachsen hat bereits eine Hotline für Fragen zur Impfung unter der Rufnummer 0800 99 88 665 eingerichtet. Unter dieser Telefonnummer werden auch Termine in den landesweit rund 50 Impfzentren vergeben.

Online-Terminvereinbarung: Im Januar soll auch eine Onlineplattform zur Verfügung stehen, über die ihr euch ab dem 28. Januar für einen Impftermin anmelden könnt.

Das Unternehmen Majorel, das die Hotline und die künftige Terminmanagement-Plattform betreibt, unterstützt die niedersächsische Landesregierung bei der Terminvergabe.

Wie lautet die Nummer der zentralen Impf-Hotline in Niedersachsen?

Menschen in Niedersachsen können ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline klären. Die Rufnummer laute 0800 - 99 88 665. Erreichbar ist die Nummer Montags bis Samstags zwischen 8 und 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die Hotline nicht erreichbar.

Wie bekommen die Seniorinnen und Senioren einen Termin?

Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind, können vom 28. Januar an unter der Telefonnummer 0800 99 88 665 oder online auf www.impfportal-niedersachsen.de einen Impftermin reservieren. Sie erhalten direkt zwei Termine, da für einen umfassenden Schutz zwei Spritzen nötig sind.

Können alle Berechtigten direkt geimpft werden?

Nein. Laut Gesundheitsministerium können im Februar zunächst rund 30 000 Impftermine pro Woche vergeben werden. Allerdings soll wöchentlich neuer Impfstoff geliefert werden, so dass es fortlaufend weitere Impftermine geben wird. Wer beim ersten Versuch keinen Termin erhält, kann sich auf die Warteliste setzen lassen. "Sie werden informiert, sobald wieder freie Termine zur Verfügung stehen", heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die über 80-Jährigen.

Wo werden die über 80-Jährigen geimpft?

Mit der schriftliche Bestätigung für die Impftermine erhalten die Betroffenen die Wegbeschreibung zum jeweiligen Impfzentrum. Laut Gesundheitsministerium sind alle Zentren mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Wer gesundheitsbedingt einen Einzeltransport braucht, kann sich über den Hausarzt eine Transportbescheinigung geben lassen. Das Ministerium rät, mit der Krankenkasse zu klären, ob die Kosten übernommen werden. Wenn das nicht der Fall ist, kann die Bescheinigung mit der Rechnung beim Impfzentrum abgegeben werden, damit die Kosten erstattet werden.

Wie werden Menschen geimpft, die ihr Zuhause nicht verlassen können?

Wer nicht selbst zum Impfzentrum kommen kann, braucht weiter Geduld. Geplant ist, dass Hausärzte die betroffenen Menschen impfen. Diese Impfungen sollen starten, sobald in Europa ein Impfstoff zugelassen ist, der keine durchgehende Kühlung benötigt. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass dies spätestens im Frühsommer der Fall sein wird.

Wann starten die Impfungen für die nächste Gruppe?

Das ist bislang unklar. Die Impf-Reihenfolge richtet sich nach dem individuellen Risiko, insbesondere durch Alter, Wohnsituation, Vorerkrankung und beruflicher Gefährdung. Sobald ausreichend Impfstoff da ist, sollen die Menschen informiert werden, die zur zweiten Gruppe gehören. Dazu zählen Frauen und Männer über 70 Jahre, Menschen mit geistiger Behinderung, Demenz oder nach einer Organtransplantation. Zu den Berechtigten zählen auch Beschäftigte, die regelmäßig mit behinderten Menschen arbeiten, sowie medizinisches Personal mit erhöhtem Corona-Risiko. Auch Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst eine erhöhte Infektionsgefahr haben, zählen zur zweiten Impfgruppe genau wie Menschen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder arbeiten.

Wann können Bürger*innen, die nicht zur oben genannten Gruppe gehören, einen Impftermin vereinbaren?

Das Land Niedersachsen veröffentlicht auf seiner Seite entsprechende Informationen, wann sich Bürger*innen impfen lassen können, sobald diese bekannt sind.

Wie erfahren meine Eltern/Großeltern im Pflegeheim, wann sie geimpft werden?

Die Impftermine in Alten- und Pflegeheimen werden durch die Heimleitung in Absprache mit dem jeweiligen Impfzentrum gemeinsam vereinbart.

Müssen bei Impfungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen auch etwaige gesetzliche Betreuer*innen anwesend sein, bzw. wie werden diese eingebunden?

Für Personen, die unter einer rechtlichen Betreuung insb. betreffend die Gesundheitssorge stehen, muss der Einwilligungsbogen im Vorfeld durch den Betreuer bzw. die Betreuerin ausgefüllt und unterschrieben worden sein. Die Einwilligungen werden durch die Einrichtung eingeholt, in der der oder die Impfberechtigte lebt. Sie müssen bei der Impfung vorliegen und können nicht nachgereicht werden. Der begleitende Arzt oder die begleitende Ärztin im mobilen Impfteam steht für weiter Fragen zur Verfügung und fragt die Bereitschaft zur Impfung nochmals ab.

Wie oft muss ich mich impfen lassen?

Damit die Impfung gegen Covid-19 wirksam ist, müssen insgesamt zwei Impftermine wahrgenommen werden. Zwar ist trotz der ersten Impfstoffzulassung noch keine Terminvergabe möglich, sobald dies aber der Fall ist, werden immer "Termin-Pärchen" vergeben. Das bedeutet: Es werden immer der 1. und der 2. Impftermin gleichzeitig vergeben.

Kann ich mir das Impfzentrum aussuchen, in dem ich geimpft werde?

Für eure Impfung wird euch am Telefon immer das nächstgelegene Impfzentrum vorgeschlagen, das aus den drei Komponenten "Entfernung zu eurem Wohnort", "verfügbare Termine" und "verfügbaren Impfdosen" errechnet wird. Grundsätzlich könnt ihr euch aber auch jedes andere niedersächsische Impfzentrum aussuchen, in dem ihr geimpft werdet.

Wie erfahre ich, ob mein Impftermin bestätigt ist?

Ihr erhaltet immer eine Terminbestätigung. Ob ihr diese per E-Mail oder Brief erhalten möchtet, könnt ihr euch aussuchen. Die Terminbestätigung enthält eure persönlichen Daten, eure beiden Impftermine, einen QR-Termin-Code sowie die Adresse des Impfzentrums, in dem ihr geimpft werdet. Zusätzlich dazu erhaltet ihr weitere allgemeine Informationen zur Impfung.

Muss ich die Terminbestätigung meines Impftermins aufbewahren?

Ja, es ist wichtig, dass ihr die Terminbestätigung aufbewahrt, da sie einen QR-Code enthält, den ihr bei eurem Impftermin zusammen mit eurem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen müsst.

Werde ich an meinen Impftermin erinnert?

Ja, es gibt eine Terminerinnerung. Je nachdem welchen Kontaktweg (per Post oder per E-Mail) ihr gewählt habt, erhaltet ihr zwei Werktage vor eurem ersten und zwei Werktage vor eurem zweiten Impftermin eine Terminerinnerung per Post oder per E-Mail.

Ich kann meinen zweiten Impftermin nicht wahrnehmen. Was mache ich nun?

Wichtig ist: Die Impfung ist nur wirksam, wenn beide Impftermine wahrgenommen werden, weshalb auch beide Impftermine zusammen vergeben werden. Wenn ihr euren zweiten Impftermin nicht wahrnehmen könnt, meldet euch umgehend bei der Termin-Hotline. Das Land Niedersachsen weist darauf hin, dass der zweite Impftermin nur in dringenden Ausnahmefällen, wie z.B. Fieber über 38,5°C! verschoben werden sollte.

Kann ich meinen Impftermin stornieren?

Eine Stornierung eures Impftermins ist generell möglich. Meldet euch dafür so früh wie möglich bei der Termin-Hotline. Nur so können freigewordene Termine schnell wieder vergeben werden. Wenn ihr eure erste Impfung bereits verabreicht bekommen habt, solltet ihr den Termin für die zweie Impfung unbedingt einhalten, denn nur so ist die Impfung wirksam.

Ich lebe auf der Insel. Wo kann ich mich impfen lassen?

Wenn ihr Inselbewohner*in seid, müsst ihr euch auf dem Festland impfen lassen. Plant also bei eurer individuellen Terminvereinbarung die Anreise zu einem entsprechenden Impfzentrum auf dem Festland ein.

Wie viel Impfstoff steht für Niedersachsen zur Verfügung?

Von dem in der EU zugelassenen Präparat von Biontech und Pfizer stehen für Niedersachsen zunächst etwa 9750 Dosen zur Verfügung. Weil zweifach geimpft werden muss, reicht der Stoff für knapp 5000 Menschen. Bis Ende März sollen bundesweit 10,1 Millionen Dosen des bislang zugelassenen Impfstoffs geliefert werden, von denen Niedersachsen etwa zehn Prozent erhalten soll - dies wären also 1,01 Millionen Dosen, die für rund 500 000 Menschen reichen würden. Niedersachsen hat knapp acht Millionen Einwohner.

Steht genügend Personal für die Impfzentren zur Verfügung?

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat Ärztinnen und Ärzte für die Impfzentren und mobilen Teams rekrutiert. Nach Angaben von KVN-Sprecher Uwe Köster meldeten sich bisher 2071 von 14 000 Vertragsärzten freiwillig als Impfärzte. Sie können laut Meyer auch ihr medizinisches Personal in die Impfzentren mitbringen. Darüber hinaus erklärten rund 131 weitere Mediziner über die Ärztekammer Niedersachsen ihre Bereitschaft, darunter etwa Ruheständler.

Wie komme ich zu den Impfzentren, wenn ich zum Beispiel nicht Auto fahre?

NLT-Geschäftsführer Hubert Meyer geht davon aus, dass Senioren, die nicht in Heimen wohnen, die Fahrt zum Impfzentrum selbstständig organisieren. So könnten sie zum Beispiel von Angehörigen dorthin gefahren werden. In der Regel gibt es pro kreisfreie Stadt beziehungsweise Landkreis ein Impfzentrum - sie sind unter anderem in Stadthallen oder ehemaligen Schulen eingerichtet worden.

Kann ich mich auch beim Hausarzt impfen lassen?

Zunächst ist eine Impfung beim Hausarzt nicht möglich, weil das Vakzin von Biontech und Pfizer bei bis zu minus 80 Grad gekühlt werden muss. Das Gesundheitsministerium in Hannover rechnet aber mit der Zulassung weiterer Impfstoffe im ersten Quartal 2021, die auch bei Kühlschrank-Temperatur zu handhaben seien und deshalb ebenfalls von niedergelassenen Medizinern verabreicht werden könnten.

Wo kann ich mich weiterführend über die Impfungen und den Impfstoff informieren?

Folgende Anlaufstellen bieten euch weitere Informationen zu den Impfungen und dem Impfstoff an:

(Quellen: dpa, niedersachsen.de)

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