05. Juni 2020 –

Neue Lockerungsstufe

Das sind die neuen Lockerungen ab 08. Juni

Seit Montag (08. Juni) gilt die vierte Stufe von Niedersachsens Fünf-Stufenplan. Das sind die neuen Lockerungen.

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Foto: picture alliance/dpa

In Niedersachsen tritt am Montag, 08. Juni die nächste und vierte Stufe von Niedersachsens 5-Stufen-Plan in Kraft. Die Lockerungen sollen zunächst bis zum 01. Juli gelten.

Folgende neue Regelungen sollen unter entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln gelten:

Wichtig: Die Vorgabe, dass sich in der Öffentlichkeit die Mitglieder von maximal zwei Haushalten treffen dürfen, bleibt bestehen. Für weitere Details sind die Erlasse des Landes Niedersachsen unter folgendem Link abrufbar: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

  • Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Wichtig: Es dürfen nur Veranstaltungen mit Sitzplätzen ausgerichtet werden, um den entsprechenden Sicherheitsabstand einhalten zu können. Veranstaltungen mit stehenden Teilnehmern sind nicht erlaubt.
  • Gruppengrößen sind i.d.R. auf 10 Personen für Veranstaltungen in geschlossen Räumen, z.B. für Angebote von Kindern und Jugendlichen, begrenzt (ausgenommen sind Veranstaltungen im Freien sowie Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen)
  • Hotels dürfen ab Montag mit einer Auslastung von 80 Prozent statt wie bisher 60 Prozent planen
  • Besuche in Heimen sind erlaubt sowie dass die Bewohner zeitweise das Heim verlassen dürfen.
  • Anbieter von touristischen Busreisen dürfen wieder öffnen
  • Notbetreuung in Familienferienstätten dürfen wieder stattfinden
  • Kneipen dürfen wieder öffnen
  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils nur von einem Gast und dessen Mitreisenden aus seinem eigenen und aus einem weiteren Hausstand genutzt werden.
  • Demonstrationen sind unabhängig von Ausnahmegenehmigungen wieder möglich
  • Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen dürfen mit 50 statt wie bisher 20 Teilnehmern stattfinden.
  • Hallen- und Spaßbäder dürfen ab Montag, 08. Juni öffnen.
  • In Spielhallen und Spielbanken dürfen ab Montag wieder Speisen und Getränken verzehrt werden
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter mit Besitz einer Jugendleitercard dürfen Angebote für Kinder und Jugendliche ausrichten
  • bis 31.8. keine Großveranstaltungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Kulturzentren, Messen, Spezialmärkte (ausgenommen Spezialmärkte mit Eintrittsgeld unter freiem Himmel) und Kinos bleiben weiter geschlossen
  • Prostitutionsgewerbe bleibt geschlossen
  • Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sowie Shisha-Bars bleiben geschlossen
  • Saunen bleiben geschlossen


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