07. Dezember 2021 –

Zugangsbeschränkungen

Einkaufen mit Bändchen: 2G im Einzelhandel in Bremen

Im Bundesland Bremen ist am Montag eine neue Corona-Verordnung mit mehreren Verschärfungen für Ungeimpfte in Kraft getreten.

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Am Eingang eines Kaufhauses wird auf die 2G-Regel hingewiesen. Seit kurzem gilt in Bremen die 2G-Regel im Einzelhandel, Foto: picture alliance/dpa

In der derzeitigen Warnstufe zwei dürfen nur Geimpfte und Genesene (2G) im Einzelhandel einkaufen; ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. "Die Kontrolle ist Aufgabe der Geschäfte", teilte das Wirtschaftsressort der Hansestadt mit.

In der Bremer Innenstadt wurden zur Kontrolle von 2G die Armbändchen genutzt, die auch für den parallel veranstalteten Weihnachtsmarkt ausgegeben werden. Ebenso sollten Armbändchen, die Geschäfte des Einzelhandels ausgeben, auf dem Markt und in anderen Stadtteilen anerkannt werden. So sollten Mehrfachkontrollen vermieden werden. "Selbstverständlich ist aber auch in den Geschäften eine 2G-Prüfung für das einmalige Betreten möglich", hieß es.

Das kleinste Bundesland übernahm mit 2G die Bund-Länder-Beschlüsse von vergangener Woche. Außerdem muss in den Schulen künftig in allen Jahrgängen Maske getragen werden; bislang waren die Grundschulen ausgenommen. Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit dem eigenen Hausstand und zwei weiteren Personen eines anderen Hausstandes treffen.

Die Verordnung war vergangene Woche vom Bremer Senat überarbeitet und von einem Ausschuss der Bürgerschaft gebilligt worden. In Niedersachsen soll am Dienstag der Landtag auf einer Sondersitzung über eine neue Verordnung beraten.

(dpa)

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