18. Mai 2020 –
Insgesamt soll dem Land Niedersachsen wegen Untreue und Betrugs mit Flüchtlingsheimen ein Schaden von mehr als zehn Millionen Euro entstanden sein. Jetzt startet ein zweiter Prozess, angeklagt ist unter anderem der Betreiber einer Sicherheitsfirma.
Wegen Millionenbetrugs mit Flüchtlingsheimen stehen von diesem Montag (9.00 Uhr) an drei Männer im Alter von 36, 37 und 46 Jahren vor dem Landgericht Hildesheim. Der 36-Jährige war zwischen Januar 2016 und April 2017 Fachbereichsleiter und Ansprechpartner für Flüchtlingsunterkünfte bei einer Tochterfirma des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Hannover. Er soll mit dem bereits Ende 2019 verurteilten Geschäftsführer der ASB-Tochterfirma in neun Fällen eine besonders schwere Untreue begangen haben. Den anderen beiden Angeklagten wird Beihilfe in zehn Fällen vorgeworfen. Der 37-Jährige war Betreiber eines Sicherheitsdienstes, der 46-Jährige soll ihn steuerlich beraten haben. Alle drei befinden sich nach Gerichtsangaben nicht in Untersuchungshaft.
Laut Anklage sollen die drei Männer gemeinsam mit dem schon verurteilten 47 Jahre alten ASB-Geschäftsführer die pauschale Abrechnungsweise des niedersächsischen Innenministeriums ausgenutzt und Scheinrechnungen für Bewachungsdienstleistungen von Flüchtlingsheimen ausgestellt haben. Dabei ging es um Rechnungen in Höhe von insgesamt 3,41 Millionen Euro. Der Chef des Sicherheitsdienstes soll die Beträge in bar abgehoben haben. Von dem Geld soll der 36 Jahre alte damalige ASB-Fachbereichsleiter knapp 110 000 Euro, der 46-jährige Berater gut 210 000 Euro und der frühere ASB-Geschäftsführer knapp 60 000 Euro erhalten haben.
Das Urteil gegen den Ex-Geschäftsführers, der im November 2019 eine sechseinhalbjährige Haftstrafe erhielt, ist bereits rechtskräftig. Gleiches gilt für das Urteil gegen einen damals mitangeklagten weiteren ASB-Mitarbeiter. Beide hatten das vom Innenministerium überwiesene Geld für private Zwecke genutzt - der Geschäftsführer etwa 6,85 Millionen Euro, der Mitarbeiter 1,5 Millionen Euro.
(dpa)