21. September 2020 – Maximilian Wilsmann
Corona im eigenen Umfeld
Wann muss ich eigentlich in Quarantäne?
Was ist, wenn jemand in eurem Umfeld positiv auf Corona getestet wurde, ihr also indirekt als sogenannte "Kontaktperson" betroffen seid? Für wen gelten dann welche Corona-Regeln und ggf. Quarantäne-Maßnahmen? Darüber haben wir mit Dr. Johannes Dreesmann vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt gesprochen.
Foto: Antenne Niedersachsen/ Niedersächsisches Landesgesundheitsministerium
Wenn z.B. die Büro-Kollegin, der Mitschüler des eigenen Kindes oder ein Mannschaftskamerad im Sportverein positiv auf Corona getestet wurde, dann seid auch ihr als sog. Kontaktperson ersten oder zweiten Grades indirekt betroffen. Für wen gelten dann welche Corona-Regeln und ggf. Quarantäne-Maßnahmen? Darüber haben wir mit Dr. Johannes Dreesmann vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt gesprochen.
Wer muss überhaupt in Quarantäne?
Menschen, die länger als 15 Minuten direkten Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, gelten als Kontaktperson der Kategorie eins (K1-Personen) und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Außerdem werden diese Personen getestet, um im Falle einer eigenen Infektion wiederum die weiteren Personen zu ermitteln, die hier dann wiederum als K1-Personen gelten würden. Auch alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen in Quarantäne, bis sie ein negatives Testergebnis nachweisen können. Alle Infos und Regelungen bei Reisen haben wir hier für euch zusammengefasst.
Was unterscheidet die Quarantäne von einer Isolierung?
Die Quarantäne wird angeordnet, wenn die Möglichkeit besteht, dass ihr euch selbst (als K1-Person, s.u.) infiziert habt und soll verhindern, dass ihr ggf. weitere Personen ansteckt, während ihr selbst noch nicht wisst, ob ihr infiziert seid oder nicht. Sie ist also eine Vorsichtsmaßnahme. Zu Beginn der Quarantäne wird ein Corona-Test durchgeführt. Bleibt ihr während der 14-tägigen Quarantäne symptomfrei, dürft ihr euch danach wieder frei bewegen.
Fällt euer Test positiv aus, dann wird aus der Quarantäne eine sog. Isolierung, bis ihr wieder genesen seid.
Wann bin ich "K1-Person" oder "K2-Person"?
Als Kontaktperson der Kategorie eins (K1-Person) gelten die Menschen, die zu einer positiv getesteten Person Kontakt hatten, der länger als 15 Minuten anhielt und bei dem keine Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gegeben waren. Kontaktpersonen der Kategorie zwei (K2-Personen) sind diejenigen, die sich mit einer positiv getesteten Person zwar in einem Raum aufgehalten haben, ohne dabei aber engeren Kontakt gehabt zu haben (z.B. Büro-Situation). Als K2-Person geltet ihr auch, wenn ihr direkten Kontakt zu einem Infizierten hattet, dabei aber beide eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben, so Dr. Johannes Dreesmann.
Personen der Kategorie zwei müssen nicht in Quarantäne, sollten aber auf Symptome achten und ihre Kontakte reduzieren. Denn auch wenn ihr keinen direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person hattet, kann sich das Virus übertragen haben. Da ihr aber nicht automatisch getestet werdet, merkt ihr womöglich nicht, dass ihr den Erreger in euch tragt.
Wichtig ist also: Ob ihr eine K1- oder K2-Person seid, hängt davon ab, ob und wenn ja wie stark ihr selbst Kontakt zu einer infizierten Person hattet. Ihr geltet zum Beispiel nicht direkt als K2-Person, wenn ihr mit jemandem Kontakt hattet, der wiederum mit einer Infizierten Person in Kontakt gekommen ist.
Quelle: Antenne Niedersachsen auf Basis von Informationen des Niedersächsischen Landesgesundheitsministeriums
Was ist, wenn in meinem Haushalt eine K1-Person lebt?
Sollte zum Beispiel euer Partner oder euer Kind als K1-Person eingestuft worden sein, besteht das Risiko, dass auch ihr infiziert seid, falls der Test bei eurem Haushaltspartner ein positives Ergebnis bringt. Deshalb gehört es zu den Auflagen der Quarantäne, auch Kontakte innerhalb des eigenen Haushaltes zu reduzieren. Das bedeutet, dass ihr, wenn möglich, in getrennten Räumen schlafen solltet und euch auch sonst wenn überhaupt mit Abstand begegnen solltet. Somit könnt ihr das Risiko reduzieren, euch selbst zu infizieren, falls das Testergebnis bei eurem Mitbewohner positiv ausfällt.
Laut Dr. Johannes Dreesmann sind diese sogenannten "Sekundärfälle", bei denen ihr euch bei einer Person aus eurem Haushalt ansteckt, in Niedersachsen bisher selten vorgekommen. Deshalb dürft ihr euch frei bewegen, arbeiten gehen oder Sport machen, auch wenn in eurem Haushalt eine K1-Person lebt. Ihr müsst nicht vorsorglich selbst in Quarantäne. Sollte der Test bei der Person aus eurem Haushalt allerdings positiv ausfallen, müsst natürlich auch ihr in Quarantäne und getestet werden.
Die Sonderfälle: Klassenzimmer, Sportmannschaft, Flugzeug
In einer Schulklasse hat zwar nicht jeder Schüler mit all seinen Mitschülern direkten Kontakt, allerdings befinden sich die Schüler für lange Zeit im selben Raum. Das bedeutet, dass sich Aerosole, also kleine Tröpfchen die sich in der Luft bewegen, bilden, so Dreesmann. Deshalb empfiehlt das Robert-Koch-Institut zurzeit, alle Kinder, die über mehrere Stunden in einem Raum waren, als K1-Personen zu bewerten und die häusliche Quarantäne anzuordnen.
Ist jemand aus der Sportmannschaft positiv getestet worden, bedeutet das nicht direkt, dass das gesamte Team in Quarantäne muss. Hier wird geschaut, wie viel Kontakt die einzelnen Personen miteinander hatten, was natürlich auch von der Sportart abhängt. Sollte sich herausstellen, dass jemand aus eurem Team, egal in welcher Sportart, positiv getestet wurde, empfiehlt Dr. Dreesmann vorsorglich zuhause zu bleiben um abzuwarten, wie das Gesundheitsamt die Situation einschätzt. Seid ihr die betroffene Person, die positiv getestet wurde, solltet ihr eurer Mannschaft auf jeden Fall zusätzlich Bescheid geben, da ihr eure Kameraden zum Beispiel über eine Mannschaftsgruppe schneller erreicht, als das Gesundheitsamt.
Da die Herbstferien bald schon wieder anstehen und auch sonst einige von euch ihren Herbstaurlaub genießen werden, stellt sich natürlich auch die Frage, was passiert, wenn ihr in einem Flugzeug gesessen habt, in der eine positiv getestete Person mitgeflogen ist. Hier verhält es sich relativ einfach: Die direkten Sitznachbarn der infizierten Person gelten als K1-Personen. Alle Reisenden, die weiter entfernt in der gleichen Reihe gesessen haben oder in den zwei Reihen davor und dahinter ihre Plätze hatten, gelten als K2-Personen.
"Ein spezifisches Symptom ist der Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns. Wenn das im Rahmen einer Erkältung auftritt, ist das ein ziemlich guter Hinweis auf eine Infektion. Ansonsten sind auch trockener Husten, Gliederschmerzen und Fieber Anzeichen. Spätestens wenn das zusammenkommt, sollte der Arzt kontaktiert werden."
Wie ist der Ablauf, wenn ich getestet werde?
Der Hausarzt oder das Testzentrum, bei dem ihr euch testen lasst, sendet den Abstrich an ein Labor, welches den Test durchführt und den Befund zurück an den Hausarzt sendet. Der Hausarzt teilt euch das Ergebnis mit und informiert im Fall eines positiven Tests gleichzeitig das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt nimmt dann selbstverständlich ebenfalls Kontakt zu euch auf.
Das Gesundheitsamt versucht dann gemeinsam mit euch herauszufinden, zu wem ihr in den letzten 14 Tagen Kontakt hattet. Wart ihr beispielsweise auf einer Veranstaltung oder im Restaurant, müssen alle Personen, die mit euch gemeinsam auf der Kontaktliste stehen, benachrichtigt werden. Außerdem muss das Gesundheitsamt entscheiden, ob eure Kontaktpersonen in die K1 oder K2-Kategorie fallen, so Dr. Johannes Dreesmann.
Eine mögliche Corona-Infektion selbst festzustellen ist natürlich schwierig. Vor allem, weil es keine Symptome gibt, die ausschließlich bei einer Corona-Infektion auftauchen. Solltet ihr also Fieber haben, euch schlapp fühlen oder trockenen Husten haben, bleibt besser zuhause. Ein Symptom, welches ebenfalls auf eine mögliche Infektion hinweist, ist der Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns. Setzt euch mit eurem Hausarzt in Verbindung, wenn ihr Anzeichen verspürt und euch unsicher seid.