15. September 2020 – Maximilian Wilsmann
Ihr plant euren Herbsturlaub 2020? Wir haben passende Tipps und Infos für euch, damit die Urlaubsplanung gelingt. Denn klar ist: Auch im Herbst 2020 müssen wir uns auf einen anderen Urlaub als in den letzten Jahren einstellen.
Solltet ihr dieses Jahr in den Herbsturlaub fahren, wird dieser aufgrund des Coronavirus mit großer Wahrscheinlichkeit anders werden, als ihr es gewohnt seid. Zwar ist die weltweite Reisewarnung aufgrund des Coronavirus des Auswärtigen Amtes seit mittlerweile drei Monaten aufgehoben, dennoch gelten für viele Länder weiterhin individuelle Reisewarnungen oder Reisehinweise.
Aufgrund der weiterhin herrschenden Corona-Pandemie hat das Auswärtige Amt eine "Covid-19-Reisewarnung" für einen Großteil der Länder auf der Welt ausgesprochen. Ausgenommen sind lediglich die EU-Mitgliedsstaaten sowie das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Für diese Länder gilt aktuell keine grundsätzliche Reisewarnung. Dennoch gibt es auch hier Reisehinweise, die ihr euch vor Antritt eurer Reise unbedingt durchlesen solltet.
Aktuelle Hinweise und Warnungen für alle Länder findet ihr hier.
Was in den Staaten, für die die Covid-19-Reisewarnung gilt, zusätzlich zu beachten ist und welche Sonderregeln gelten, ist hier zusammengefasst.
Die Covid-19-Reisewarnung gilt vorerst nur bis zum 30. September. Ab dem 1. Oktober sollen dann wieder individuelle Reisewarnungen für die Länder ausgesprochen werden, in denen die Infektionsrate mit Covid-19 besonders hoch ist.
Welche Länder darüber hinaus von einer Reisewarnung oder Teilreisewarnung betroffen sind, könnt ihr hier nachlesen.
Was kann ich tun, wenn für meinen Zielort eine Reisewarnung ausgesprochen wird?
Sollte für die Region, für die ihr eine Reise gebucht habt, eine Reisewarnung ausgesprochen werden, muss der Reiseveranstalter die Reise kostenlos stornieren, sofern ihr das möchtet. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine von euch selbst organisierte Reise handelt. Es kann vorkommen, dass der Reiseveranstalter euch anstelle der kostenlosen Stornierung einen Gutschein anbietet, damit ihr die Reise zu einem anderen Zeitpunkt nachholen könnt. Das könnt ihr annehmen, müsst es aber nicht. Stattdessen könnt ihr auch das Geld zurückfordern. Ein Gutschein birgt ein Restrisiko, weil der Reiseveranstalter in der Zwischenzeit Pleite gehen könnte, erklärt Reiseexperte Matthias Bredau.
Zu unterscheiden ist hier zwischen Pauschalreisen und Reisen, bei denen ihr Flug und Hotel einzeln gebucht habt. Die Rückabwicklung im Fall der Pauschalreise läuft über den Reiseveranstalter und gestaltet sich deshalb einfacher. Hier bekommt ihr die gesamte Reise storniert. Bei separaten Buchungen müsst ihr euch selbst darum kümmern, dass ihr die Kosten vom jeweiligen Anbieter erstattet bekommt.
Risikogebiet bedeutet nicht gleich Reisewarnung
Eine Reisewarnung geht über die Bezeichnung als Risikogebiet hinaus. Zu einer Reise in ein Land, für das eine Reisewarnung besteht, wird vom Auswärtigen Amt abgeraten. In besonders kritischen Fällen fordert das Amt deutsche Staatsbürger auch dazu auf, das Land nicht zu bereisen oder schnellstmöglich zu verlassen.
Ob eine Reisewarnung für ein Land ausgesprochen wird, entscheidet das Auswärtige Amt. Das geschieht, wenn die Sicherheit für Leib und Leben nicht gewährleistet werden kann, weil zum Beispiel in der jüngeren Vergangenheit Terroranschläge verübt wurden, Konflikte im Land herrschen oder eine gesundheitliche Bedrohung wie die Corona-Pandemie vorliegt. Wie bereits beschrieben, liegen derzeit für einen Großteil der Länder Reisewarnungen aufgrund der Corona-Pandemie vor.
Ob ein Land oder eine Region als Risikogebiet bezeichnet wird, entscheidet das Auswärtige Amt gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Innenministerium. Als Risikogebiet aufgrund von Corona gelten in der Regel Regionen, in denen in den letzten sieben Tagen mehr als 50 neue Covid-19-Infektionen auf 100.000 Einwohner kommen, in denen keine ausreichenden Testkapazitäten vorhanden sind, in denen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus unzureichend sind oder Staaten, für die keine verlässlichen Informationen vorliegen.
Wichtig ist: Auch einzelne Regionen können zum Risikogebiet erklärt werden. Damit besteht aber nicht automatisch eine Reisewarnung für das Land! Eine Liste der Länder und Regionen, die aktuell als Risikogebiet eingestuft sind, findet ihr hier.
Was passiert, wenn ich in ein Risikogebiet reise?
Gilt eine Region oder ein Land aufgrund von Corona als Risikogebiet, besteht dort ein erhöhtes Infektionsrisiko. Deshalb müssen sich bis zum 1. Oktober alle Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet einem kostenlosen Coronatest unterziehen und sich anschließend direkt in häusliche Quarantäne begeben, bis sie das Ergebnis bekommen.
Ab dem 1. Oktober plant die Bundesregierung, die Möglichkeit eines kostenlosen Tests direkt nach der Rückkehrer aus einem Risikogebieten einzustellen. Stattdessen haben sich Rückkehrer aus Risikogebieten direkt in häusliche Quarantäne zu begeben. Frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr haben die Reisenden die Möglichkeit, die Quarantäne durch einen negativen Coronatest zu beenden.
Reist ihr wissentlich in ein Risikogebiet, müsst ihr dementsprechend nach der Rückkehr in Quarantäne. Deshalb kann es passieren, dass euer Arbeitgeber für diese Zeit auf die Lohnfortzahlung verzichtet. Sprecht am besten vorher mit eurem Arbeitgeber, ob ihr nach der Reiserückkehr aus dem Homeoffice arbeiten könnt, falls ihr plant, in ein Risikogebiet zu reisen.
Wird die Region während eures Urlaubs zum Risikogebiet erklärt, müsst ihr euch bei der Rückkehr ebenfalls einem Coronatest unterziehen beziehungsweise in Quarantäne begeben. In diesem Fall besteht vonseiten des Arbeitgebers eine Lohnfortzahlung, weil ihr nicht wissentlich in ein Risikogebiet gereist seid.
Wo kann ich Urlaub machen?
Reiseexperte Matthias Bredau nennt Griechenland und Zypern als Geheimtipps. "Die Hotels dort sind super aufgestellt, die haben tolle Hygienemaßnahmen", sagt er im Antenne Niedersachsen Interview. Auch der Restaurantbesuch laufe mit tollen Hygienemaßnahmen ab, so Bredau.
Ihr möchtet euren Urlaub lieber in der Heimat verbringen? Kein Problem! Auch bei uns in Niedersachsen gibt es viele schöne Orte, an denen ihr die Ferien verbringen könnt. Kennt ihr schon unsere Liste von 100 Dingen, die man in Niedersachsen getan haben muss? Oder unsere Ideen zu den 100 Orten, an denen ihr eure Herbstferien verbringen könnt? Auch einige Freibäder in Niedersachsen haben die Badesasion teilweise bis Ende September verlängert, u. a. das Lister Bad in Hannover, das Innerstebad in Sarstedt und das Freibad Stelle.
Was ist sonst noch wichtig?
Reist ihr mit dem Flugzeug oder der Bahn, denkt an die Maskenpflicht und versucht, so gut wie möglich die Sicherheitsabstände zu anderen einzuhalten. Informiert euch vor eurem Reiseantritt ins Ausland unbedingt über die dort herrschenden Regelungen. Teilweise herrschen strenge Ausgangsregelungen, Versammlungsverbote oder Quarantänepflichten nach der Einreise.
Eine Reiserücktrittsversicherung hilft euch im übrigen leider nicht, solltet ihr euch vor Antritt eurer Reise dazu entscheiden, doch nicht fliegen zu wollen. Würdet ihr in ein Risikogebiet reisen, könnt ihr die Reise stornieren lassen. Liegt euer Ziel nicht in einem Risikogebiet und es besteht keine Reisewarnung, müsst ihr das geringe Restrisiko in Kauf nehmen, wenn ihr nicht auf euren Kosten sitzen bleiben wollt.
Generell ist es empfehlenswert vor einer Reise ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Aber aufgepasst: Nicht alle Auslandskrankenversicherungen bieten eine Versicherung im Fall einer Covid-19-Erkrankung an, da das Virus von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde. Informiert euch rechtzeitig vor dem Reiseantritt bei eurem Versicherugnsanbieter, ob dieser im Falle einer Covid-19-Erkrankung die eventuell anfallenden Behandlungskosten übernimmt oder ob ihr abgesichert seid.