11. Juni 2021 – Lea Biskup
Vom 11. Juni bis 11. Juli läuft die EURO 2020. Mit wie vielen Personen ihr gemeinsam die Fußballspiele schauen könnt, erfahrt ihr hier.
Mit fast einem Jahr Verspätung startet die Fußball-EM am 11. Juni mit dem Eröffnungsspiel zwischen der Türkei und Italien in Rom. Deutschland steht am Dienstag, 15. Juni das erste Mal auf dem Platz und spielt gegen Frankreich.
Aufgrund des Coronavirus finden keine größeren Public Viewing-Events statt. Und auch wenn ihr die EM-Spiele im privaten Kreis schauen möchtet, gilt es drauf zu achten, die aktuell geltenden Corona-Regelungen einzuhalten. Darauf weist auch Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens in einem Statement gegenüber Antenne Niedersachsen hin: "Auch ich bin Fußball-Fan. Es ist toll, dass die EM stattfinden kann. Da wir bei den Inzidenzwerten so gut wie überall unter 35 liegen, gibt es viele Möglichkeiten, um gemeinsam Fußball zu gucken. Wo immer man mitfiebern möchte, sei es zuhause am Fernseher, in der Kneipe oder im Biergarten, bitte ich herzlich darum, die bestehenden Corona-Regeln einzuhalten. So können wir feiern und unsere Gesundheit schützen. Ich hoffe, unsere Nationalmannschaft gibt uns viele Gelegenheiten zu jubeln und zu feiern."
Das ist erlaubt
Inzidenz stabil unter 10 (5 Werktage in Folge):
Liegt die Inzidenz stabil unter 10 (5 Werktage in Folge) sind in geschlossenen Räumen private Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen. Personen unter 14 Jahren, Genesene und Geimpfte sowie Begleitpersonen und Betreuungskräfte von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zählen dabei nicht mit.
Treffen und Feiern mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise mehr als 50 Personen unter freiem Himmel sind möglich, wenn die für die Feier verantwortliche Person sicherstellt, dass alle Teilnehmenden einen negativen Test nachweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren müssen nicht getestet werden.
Inzidenz stabil unter 35 (5 Werktage in Folge):
Liegt die Inzidenz stabil unter 35 (5 Werktage in Folge) darf die Innengastronomie wieder vollständig öffnen und die Testpflicht im Innenbereich sowie die Sperrstunde entfallen. Veranstaltungen sind mit bis zu 500 Personen möglich, mit einer entsprechenden Genehmigung sogar mit mehr als 500 Personen.
Public Viewing (bei einer Inzidenz stabil unter 35):
Veranstaltungen Indoor
- stehend bis zu 100 Personen (gilt auch bei teilweise stehend)
- sitzend bis zu 500 Personen
Veranstaltungen Outdoor
- sitzend oder stehend bis zu 500 Personen
- mit Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage eines erweiterten Hygienekonzeptes auch mit mehr Personen (ohne zahlenmäßige Begrenzung, aber bei Beachtung der Abstandregeln!).
In der Gastronomie
Zulässig sind unter Einhaltung der Abstandsregelungen, einem Hygienekonzept sowie inkl. der Datenerhebung und Dokumentation:
offene öffentliche Veranstaltungen in der Gastronomie:
- indoor und outdoor ohne Mengenbegrenzung
- die Gäste müssen an festen Tischen sitzen
geschlossene private Feiern in der Gastronomie:
- indoor und outdoor sitzend oder stehend
- bis zu 100 Personen und
- mit Testpflicht
Public-Viewing als private Zusammenkunft
Zulässig sind Treffen und Zusammenkünfte
- von 10 Haushalten mit maximal 10 Personen zuzüglich
- Kinder bis einschließlich 14 Jahren und
- zuzüglich geimpfte und genesene Personen
Inzidenz stabil unter 50 (5 Werktage in Folge):
Aktuell dürfen sich in Niedersachsen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 maximal 10 Personen aus drei verschiedenen Haushalten treffen. Personen unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte zählen dabei nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Gleiches gilt auch, wenn ihr euch im Biergarten oder in einem anderen Gastro-Bereich trefft. Liegt die Inzidenz stabil unter 50, sind auch hier nur maximal 10 Personen aus drei verschiedenen Haushalten an einem Tisch erlaubt. Personen unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte zählen dabei nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Außerdem darf die Innengastronomie mit beschränkter Kapazität (max. 50%), Testpflicht und einer Sperrstunde (23 Uhr) wieder öffnen. Im Außenbereich entfällt die Testpflicht.
Veranstaltungen sind mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 250 Personen drinnen und draußen möglich.
Inzidenz über 50:
Liegt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 50 darf sich nur ein Haushalt mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Im Gastronomiebereich ist wieder sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ein negativer Test erforderlich.
Die aktuelle Corona-Verordnung gilt in Niedersachsen bis zum 16. Juli.
Die aktuellen Warnstufen und Corona-Kennzahlen für Niedersachsen
Wie hoch die Werte der Leitindikatoren sind, seht ihr hier. Sobald zwei der entsprechenden Leitindikatoren bzw. die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 für 5 Werktage in Folge überschreiten/unterschreiten, tritt eine neue Warnstufe in Kraft. Als Grundlage der Inzidenzwerte für die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen gelten die Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI). Für die Hospitalisierungsrate und die Zahl der belegten Intensivbetten sind die landesweiten Zahlen in Niedersachsen maßgeblich.
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