15. Mai 2020 –
Wer in Niedersachsen Urlaub machen will, muss vorher gut planen und sich darauf einstellen, dass der Plan durch die aktuelle Entwicklung in der Corona-Krise auch über den Haufen geworfen werden könnte.
Grundsätzlich gilt:
In Niedersachsen haben bis 25. Mai alle Hotels, Jugendherbergen und Pensionen für Touristen geschlossen. Ferienhäuser und –wohnungen können unter Auflagen angemietet werden. Allerdings dürfen diese nur alle sieben Tage neu vermietet werden, auch wenn Gäste das Objekt kürzer anmieten. Auch Wohn- und Campingmobilstellplätze sowie Bootsstellplätze dürfen wieder genutzt werden. Für die Campingplätze gilt, dass sie nur halb soviel Plätze zur Verfügung stellen dürfen, wie zu normalen Zeiten.
Campingplätze
Neben Niedersachsen haben bereits Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hessen, Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg die Campingplätze bereits geöffnet, in Bayern erst ab dem 30. Mai. In Sachsen-Anhalt sind die Plätze bis Anfang Juni nur für Bewohner des Bundeslandes geöffnet. Eine Übersicht über alle Öffnungstermine in Deutschland und Europa sowie alle Details zu Hygiene-Regeln bietet PiNCAMP, das Campingportal des ADAC, auf seiner ständig aktualisierten Corona- & Camping-Infoseite unter https://bit.ly/corona-camping.
Der ADAC empfiehlt allen Campern, nur mit einer verbindlichen Vorabbuchung in den Urlaub zu starten und sich vorab bei den Platz-Betreibern zu erkundigen, ob und wenn ja mit welchen Beschränkungen gegebenenfalls zu rechnen ist.
Sonstige Hinweise
Der Urlaub ist erlaubt für Personen mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes. Eine Begrenzung nach der Personenzahl gibt es nicht.
Im Harz, an der Küste oder in der Heide sind in der Regel Tagesausflüge und Urlaub erlaubt. Auch das Wandern ist möglich, allerdings sind einige Wanderwege derzeit gesperrt. Auch gegen einen Urlaub auf dem Bauernhof unter den oben genannten Voraussetzungen spricht nichts.
Freibäder dürfen seit dem 25. Mai öffnen. Allerdings haben einige Kommunen bereits angekündigt, dass sie ihre Freibäder auch dann weiterhin geschlossen halten wollen. Schwimmbäder bleiben auf jeden Fall geschlossen.
Ebenfalls haben Freizeitparks wieder geöffnet sowie Museen und Tierparks. Trotzdem solltet ihr bei euren Planungen immer bedenken, dass nicht unbedingt alle Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele geöffnet haben.
Alle Regelungen werden vom Land Niedersachsen und den einzelnen Kommunen laufend unter dem Eindruck des aktuellen Infektionsgeschehens bewertet, so dass es auch kurzfristig zu Veränderungen in den Regelungen kommen kann.
Diese Regelungen gelten auf den Inseln
Für die Ostfriesischen Inseln gelten bis auf Weiteres einige eigene Regeln:
Borkum
- Aufenthalt von mindestens 7 Tagen/6 Nächten, keine Tagestouristen
Juist
- Urlaub in Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist gestattet, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen nur von einem Gast und dessen Mitreisenden bewohnt werden.
- Eine kürzere Aufenthaltsdauer ist möglich.
- Keine Tagestouristen
Norderney
- Mindestaufenthalt von einer Woche
- keine Tagestouristen
Langeoog / Baltrum
- Vermieter dürfen ihre Wohnungen erst nach Ablauf einer Woche wieder vermieten.
- Wer eine Ferienunterkunft mietet, bekommt immer eine Buchungsbestätigung von einer Woche – egal, ob man sieben Tage bleibt oder nur vier.
- Keine Tagestouristen.
- Keine Wattwanderer.
Wangerooge / Spiekeroog
- Mindestaufenthalt eine Woche.
- Keine Tagestouristen.
Allgemein gilt
- An den Fähren wird kontrolliert – wer keine Buchungsbestätigung vorlegen kann, kommt nicht aufs Schiff.