30. September 2020 – Lea Biskup

Gastwirte in der Pflicht

So läuft die Überprüfung falscher Kontaktdaten in Lokalen

Künftig soll es Bußgelder für die Angaben falscher Kontaktdaten in Lokalen geben. Wie die Kontaktdaten auf ihre Richtigkeit geprüft werden sollen, lest ihr hier.

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Foto: picture alliance/dpa

Am Dienstag, 29.09., haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten aufgrund der ansteigenden Corona-Infektionszahlen neue Regeln beschlossen. Für falsche Angaben der Kontaktdaten in beispielsweise Restaurants wird in Zukunft ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro für die Betreiber der Gaststätte fällig. Das haben Budneskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag (29.09.) bei ihrer Videoschalte bezüglich des Coronavirus beschlossen.

So soll die Richtigkeit der Kontaktdaten gewährleistet werden

Gastwirte

Damit künftig falschen Kontaktdaten in der Gastronomie vorgebeugt wird, will die Politik die Gastronomen in die Pflicht nehmen. Die Daten sind wichtig, denn sie werden zur Nachverfolgung möglicher Infizierten-Kontakte gesammelt:

  • Die Betreiber sollen sicherstellen, dass die Angaben der Gäste korrekt sind. Dazu zählt eine Überprüfung der Daten und eine ordnungsgemäße Dokumentation der Daten.
  • Die Betreiber müssen die Zettel, auf denen die Kontaktdaten vermerkt sind, persönlich entgegen nehmen. Möglichkeiten, dass die Gäste die Zettel mit ihren Kontaktdaten am Ende des Besuchs in eine Box o.ä. werfen, ist nicht erlaubt.
  • Bestehen Zweifel, weil offensichtlich falsch erscheinende Namen wie "Darth Vader" angegeben werden, die Schrift unleserlich ist oder mehrere Personen den selben Namen angeben, haben die Gaststättenbetreiber das Recht, den Personalausweis oder einen anderen Identitätsnachweis zu verlangen.
  • Weigern sich Gäste Auskunft zu geben, kann der Gastronom von seinem Hausrecht Gebrauch machen und muss die Personen nicht bedienen oder kann sie des Hauses verweisen.

Verstoßen die Gastwirte gegen die Auflagen, kann ihnen eine Strafe in Höhe von bis zu 2000 Euro drohen.

Gäste

Wer als Gast falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch macht, dem soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen. In Schleswig-Holstein soll das sogar bis zu 1000 Euro kosten. Ob die Strafen in Niedersachsen höher als 50 Euro ausfallen, steht noch nicht fest.

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