11. Mai 2020 –

Restaurantbesuche während Corona

Restaurantbesuche in Niedersachsen ab dem 11. Mai - So laufen sie ab

Ab Montag, 11. Mai, fährt die Gastronomie in Niedersachsen in kleinen Schritten wieder hoch. Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kantinen dürfen wieder öffnen. Aber wie soll der Besuch in eurem Lieblingsrestaurant nun ablaufen? Das erfahrt ihr hier.

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Foto: picture alliance/dpa

Der "Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona" sieht eine schrittweise Öffnung der Restaurant- und Gaststättenbetriebe, der Imbisse, Cafés und Kantinen in Niedersachsen ab 11. Mai vor. Nach wie vor gilt in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Wichtig: Bei allen Restaurant- und Gaststättenbesuchen in Niedersachsen muss der Mindestabstand zwischen Tischen und Personen verpflichtend eingehalten werden!

Generell gilt:

  • Es dürfen maximal nur 50% der Sitzplätze belegt werden (kein Unterschied zwischen Innen- und Außengastronomie).
  • Mindestabstand der Tische von 2 Metern.
  • Als Gast seid ihr angehalten vorab zu reservieren und ihre Kontaktdaten (Name und Telefonnummer) zu hinterlassen.
  • Das Servicepersonal muss Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn es sich in Tischnähe aufhält.
  • Gäste am Tisch müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Speisen dürfen nur am Tisch serviert werden; Buffets sind nicht erlaubt.
  • Self-Service-Bereiche dürfen nur genutzt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Es dürfen nur fertige Speisen heraus gegeben werden.
  • Es gibt keine Gegenstände der gemeinsamen Nutzung auf den Tischen wie Gewürzstreuer, Speisekarten o.ä.
  • Keine offenen Küchen.
  • Gäste sind per Aushang über die Hygienekonzepte der jeweiligen Gaststätte zu informieren.
  • Keine Begrenzung der Öffnungszeiten.

Vor dem Besuch

  • Als Gast seid ihr angehalten vorab zu reservieren. Es gibt also keine Reservierungspflicht, wird aber dringend empfohlen. So sollen Überbuchungen verhindert werden.
  • Entsprechende Verhaltensregeln während des Restaurantbesuchs sollen durch einen Aushang am Eingang kommuniziert werden.

Während des Besuchs

  • Ihr müsst eure Kontaktdaten (Name und Telefonnummer) im Restaurant hinterlegen. Diese werden für drei Wochen aufbewahrt, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Zusätzlich müssen die Betreiber die Zeitpunkte aufschreiben, wann ihr das Restaurant betreten und es wieder verlassen habt. Möchtet ihr eure Kontaktdaten nicht hinterlassen, müsst ihr die entsprechende Gastro-Location leider verlassen, ohne bedient zu werden.
  • Als Gast müsst ihr keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Geplant ist, dass ihr an eurem Tisch "platziert" werdet.
  • Buffetangebote zur Selbstbedienung sind verboten, es sei denn, die Speisen werden von Mitarbeitern angereicht.
  • Es wird keine Besteckkörbe zur Selbstbedienung geben.
  • Ebenfalls sind Selbstbedienungstheken verboten.
  • Statt Salz-, Pfeffer- und Zuckerstreuer werden euch entsprechende Portionspackungen auf dem Tisch angeboten.
  • Mehrseitige Speisekarten soll es nicht geben. Stattdessen sollen Alternativen genutzt werden wie Kreidetafeln, laminierte oder digitale Speisekarten.

Nach dem Besuch

  • Wenn möglich, solltet ihr kontaktlos Bezahlen.

Weitere Infos

(Quellen: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen e.V., Hygienekonzept des Lands Niedersachsen)

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