22. April 2020 – Lea Biskup

Ab Montag, 27. April

Maskenpflicht in Niedersachsen

Ab Montag, 27. April, gilt in ganz Niedersachsen eine Maskenpflicht. Mundschutze müssen dann verpflichtend im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel getragen werden.

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Foto: picture alliance/dpa

Ab Montag gilt auch in ganz Niedersachsen eine Maskenpflicht. Mundschutze sollen verpflichtend im öffentlichen Personennahverkehr und den Einzelhandel getragen werden. Vom kommenden Montag an soll das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht werden, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Mittwoch, nachdem zuvor mehrere Medien darüber berichtet hatten.

Vor Niedersachsen haben bereits mehrere Bundesländer eine Maskenpflicht beschlossen. Auch einzelnen Städten in Niedersachsen wie Wolfsburg haben bereits eine Maskenpflicht für Nahverkehr und Geschäfte eingeführt, weitere wie Osnabrück und Braunschweig kündigten entsprechende Regelungen an, die dort ab Samstag gelten sollen. Auch die Oppositionsfraktionen Grüne und FDP warben für eine landesweite Maskenpflicht.

Wo bekomme ich eine Maske her?

Mit der Maskenpflicht ist "ausdrücklich auch das Tragen eines Schals oder eines Tuchs gemeint", betonte Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann. "Es muss sich also niemand Sorgen machen, wenn er das bis Montag nicht schafft, noch eine Alltagsmaske zu kaufen oder zu nähen." Die Ministerin rief sogar dazu auf, keine medizinischen Atemschutzmasken zu kaufen, um Versorgungsengpässe bei Ärzten und Pflegern zu vermeiden.

Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?

Die angekündigte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gilt in Niedersachsen nicht für
Verkäufer, Kinder bis 6 Jahre und Vorerkrankte. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung hervor, die am Freitag (24. April) vorgestellt wurde. Demnach müssen von Montag (27. April) an nur Kunden und Fahrgäste eine einfache Alltagsmaske tragen. Bußgelder sollen in der kommenden Woche noch nicht verhängt werden. Als Vorerkrankte werden Menschen mit schweren Herz- oder Lungenerkrankungen genannt, denen das erschwerte Atmen durch eine Maske nicht zuzumuten sei. Als Alltagsmasken ausdrücklich akzeptiert werden auch Schals und Tücher.

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(mit Material der dpa)

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