Ab Montag, 27. April
Maskenpflicht in Niedersachsen
Ab Montag, 27. April, gilt in ganz Niedersachsen eine Maskenpflicht. Mundschutze müssen dann verpflichtend im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel getragen werden.

Wo bekomme ich eine Maske her?
Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?
Verkäufer, Kinder bis 6 Jahre und Vorerkrankte. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung hervor, die am Freitag (24. April) vorgestellt wurde. Demnach müssen von Montag (27. April) an nur Kunden und Fahrgäste eine einfache Alltagsmaske tragen. Bußgelder sollen in der kommenden Woche noch nicht verhängt werden. Als Vorerkrankte werden Menschen mit schweren Herz- oder Lungenerkrankungen genannt, denen das erschwerte Atmen durch eine Maske nicht zuzumuten sei. Als Alltagsmasken ausdrücklich akzeptiert werden auch Schals und Tücher.
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