01. April 2022 –
Ab dem 03. April gelten in Niedersachsen neue Corona-Regeln. Die meisten Coronaregelungen entfallen, nur in bestimmten Bereichen wie in Krankenhäusern gelten nach wie vor eine Masken- und Testpflicht.
In Niedersachsen gilt ab 03. April eine neue Corona-Verordnung. Von Sonntag an gelten gelockerte Maßnahmen und es entfällt etwa die 3G-Regel in der Gastronomie, Hotellerie oder in Kultureinrichtungen. Hintergrund ist das überarbeitete Bundesinfektionsschutzgesetz, Länder können – wenn sie sich nicht zu einem Hotspot erklären – somit nur noch niedrigschwellige Corona-Maßnahmen anordnen, wie etwa eine Maskenpflicht im Nahverkehr oder in Krankenhäusern: So genannte Basis-Schutz-Maßnahmen. Teils sind weiterhin Testnachweise vorgesehen, etwa für Schulen oder Pflegeheime.
Über das Hausrecht können Betriebe weiterhin festlegen, ob eine Maske getragen werden muss oder nur Menschen Zutritt bekommen, die gegen das Coronavirus geimpft oder negativ getestet sind. Sie müssen diese Maßnahmen aber nicht mehr verhängen.
So setzen auch einige weiterhin auf verschärfte Regeln. Wie etwa die Stiftung Welterbe Harz mitteilte, gilt in deren Museen zunächst bis Ende April die 3G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht. Im Auswandererhaus in Bremerhaven soll eigenen Angaben zufolge ebenfalls die 3G-Regel gelten. Im Staatstheater in Hannover muss ab Montag hingegen keine Maske mehr getragen werden.
Maskenpflicht
Das Tragen einer medizinischen Maske (mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus) ist an diesen Orten weiterhin verpflichtend:
- in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen
- in Kranken- und Pflegeeinrichtungen
- in sonstigen Heimen
- in Obdachlosenunterkünften
- in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- in Justizvollzugsanstalten
- im öffentlichen Personenverkehr (Nah- und Fernverkehr)
Testpflicht
In folgenden Einrichtungen muss vor Betreten weiterhin ein negativer Coronatest vorgezeigt werden:
- in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- in Asylbewerberheimen
- in Justizvollzugsanstalten
- in Schulen an den ersten acht Schultagen nach den Osterferien, danach freiwillige Tests
Empfehlungen des Landes Niedersachsen
Da mit der neuen Corona-Verordnung viele der bisher geltenden Regeln wegfallen, beinhaltet sie allgemeine Verhaltensempfehlungen des Landes Niedersachsens:
"Allen Personen wird empfohlen, eigenverantwortlich
- eine Mund-Nasen-Bedeckung [...] insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen zu tragen,
- einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu ergreifen und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften."
Die aktuell geltende Corona-Verordnung könnt ihr hier nachlesen:
Die Corona-Verordnung gilt bis 29. April 2022.